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Urheberrecht oder Designrecht

In Deutschland gibt es klare Unterschiede zwischen Urheberrecht und Designrecht (auch als Geschmacksmusterrecht bekannt). Beide Rechtsbereiche schützen kreative Werke, aber sie unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich, ihren Voraussetzungen und ihrem Schutzzweck. Hier ist eine Erklärung:

Was bedeutet eigentlich Urheberrecht?

Zitat:
Laut Definition befasst das Urheberrecht sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Ziel dieses Rechtsgebietes ist es, die Rechte an der eigenen Schöpfung zu schützen und eine angemessene finanzielle Vergütung zu ermöglichen.

Quelle: https://www.urheberrecht.de/

Was fällt unter des Urheberrecht?

Beschränken wir uns hier auf Fotos und Texte, die in Anleitungen vorkommen. ‚Natürlich gehören auch noch andere Bereiche zum Urheberrecht.

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Geschützt in einer Anleitung sind der Text, Fotos, Skizzen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht

Unter dem Urheberpersönlichkeitsrecht werden die §§ 12 bis 14 zusammengefasst. Diese beinhalten die Themen: Veröffentlichungsrecht, Anerkennung der Urheberschaft und Entstellung des Werkes.

Das heißt, alleine der Urheber entscheidet, was mit seinem Werk geschieht. Solange er anderen keine Rechte eingeräumt hat.

Was ist nun ein „Werk“?

Zitat:

Er wird bestimmt durch die die Schöpfungshöhe begründenden Merkmale. Je größer die dem Werk innewohnende Eigentümlichkeit ist, desto größer kann auch der Schutzbereich gezogen werden. Der sehr geringe Schutzbereich der sog. kleinen Münze ist daher schwer zu verletzen, wohingegen man leicht in den Schutzbereich von Werken mit einer beachtlichen Gestaltungshöhe eindringen kann (so z. B. bei komplexen und markanten Gemälden oder Skulpturen). Dabei finden allerdings nur solche Merkmale Berücksichtigung, die überhaupt zur Bestimmung des Werkes herangezogen werden (so bei einem Roman oder Ähnlichem der besonders fantasievolle Inhalt seiner Ausführungen).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)

1. Urheberrecht

  • Definition: Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, die eine persönliche, individuelle kreative Leistung darstellen. Es entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werks, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist.
  • Geschützte Werke: Dazu gehören z. B. Literatur, Musik, Kunstwerke, Filme, Software oder Fotografien – also Werke mit einem gewissen Grad an „Schöpfungshöhe“. Das bedeutet, dass das Werk eine eigene kreative Handschrift des Urhebers tragen muss.
  • Schutzdauer: In der Regel dauert der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Zweck: Es schützt die ideelle und wirtschaftliche Nutzung des Werks durch den Urheber. Andere dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen.
  • Beispiel: Ein Gemälde eines Künstlers ist durch das Urheberrecht geschützt, weil es seine individuelle künstlerische Ausdrucksweise widerspiegelt.

Das ist nun das Problem, die Schöpfungshöhe. Die Grenzen sind nicht definiert. Und was bedeutet das nun für eine Anleitung? Ist eine Anleitung ein „Werk“? Oder greift hier eher das Designrecht?

2. Designrecht (Geschmacksmusterrecht)
  • Definition: Das Designrecht schützt die ästhetische Gestaltung von industriellen oder handwerklichen Erzeugnissen, also das äußere Erscheinungsbild eines Produkts. Es erfordert eine Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), um wirksam zu sein, es sei denn, es handelt sich um ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (dazu später).
  • Geschützte Objekte: Dazu gehören z. B. Möbeldesigns, Verpackungen, Modeartikel oder Produkthüllen – also die Form, Farbe oder Linienführung eines Gegenstands. Es muss „neu“ und „eigenartig“ sein, d. h., es darf sich deutlich von bestehenden Designs unterscheiden.
  • Schutzdauer: Bei eingetragenen Geschmacksmustern bis zu 25 Jahre (in 5-Jahres-Schritten verlängerbar). Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-weit) gilt nur für 3 Jahre ab Veröffentlichung.
  • Zweck: Es schützt das visuelle Design eines Produkts vor Nachahmung, unabhängig von seiner technischen Funktion (letztere fällt unter das Patentrecht).
  • Beispiel: Die Form eines Designerstuhls kann als Geschmacksmuster geschützt werden, wenn sie neu und eigenartig ist, auch wenn sie keine künstlerische „Schöpfungshöhe“ im urheberrechtlichen Sinne hat.
Hauptunterschiede
Kriterium
Urheberrecht
Designrecht
Entstehung
Automatisch bei Schöpfung
Registrierung erforderlich (außer bei nicht eingetr. Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
Voraussetzung
Schöpfungshöhe (individuelle Kreativität)
Neuheit und Eigenart
Schutzgegenstand
Geistige Werke (z. B. Kunst, Literatur)
Äußeres Erscheinungsbild von Produkten
Schutzdauer
Bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Max. 25 Jahre (registriert)
Registrierung
Nein
Ja (außer bei Ausnahmen)
Zusammenspiel
In manchen Fällen können sich Urheberrecht und Designrecht überschneiden. Zum Beispiel könnte ein besonders kreatives Produktdesign (wie ein ikonischer Stuhl) sowohl als Geschmacksmuster registriert werden als auch urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es die Schöpfungshöhe erfüllt. Das ist jedoch selten, da die Hürde für urheberrechtlichen Schutz bei Gebrauchsgegenständen hoch ist.

In Bezug auf einer Anleitung bedeutet dieses, das die Anleitung, Fotos, Texte und Zeichnungen NICHT weiterverbreitet werden dürfen. Ausnahme: der Autor erlaubt es ausdrücklich. Z.B. eine Anleitung dient der Werbung und es steht dabei: „teilen und weitergeben erwünscht“. Aber es sollte ausdrücklich dabei stehen.
Denn auch Kostenlose Anleitungen sind geschützt!

Einzelne Strick- oder Häkelmuster

Ein Muster alleine ist nicht Schutzwürdig, es fehlt meistens die Schaffenshöhe. Aber die Beschreibung ist geschützt, siehe Rechte an einer Darstellung/Foto/Skizze.

Was ist mit dem Ergebnis welches aus einer Anleitung entsteht?

Nein. Anleitungen sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt. In vielen Zeitschriften und Büchern findet man solche Texte:

Zitat:

Das Werk und die darin gezeigten Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verbreitung ist, außer für private, nicht kommerzielle Zwecke, Untersatz und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für eine Verbreitung des Werkes durch Fotokopien, Film, Funk und Fernsehen, elektronische Medien und Internet sowie für eine gewerbliche Nutzung der gezeigten Modelle.
TASCHENTYPEN, 2016, 1. AUFLAGE,S. 160, FRECHVERLAG GMBH

Was bedeutet das?

Der Käufer einer Anleitung darf:

  • die Anleitung benutzen und nacharbeiten
  • das daraus entstandene für sich nutzen
  • für sich privat eine Kopie erstellen, z.B. ausdrucken
  • er darf sein selbst hergestelltes Werk fotografieren und zeigen

Er darf nicht:

  • die Anleitung weiter geben
  • eine Kopie egal ob digital oder gedruckt verbreiten
  • die hergestellten Dinge gewerblich verkaufen

Was steht nun in meinen Anleitungen?

 
Ein weitergeben, veröffentlichen oder vervielfältigen diese Anleitung ist NICHT erlaubt! Copyright, Urheber- und andere Rechte für Texte und Grafiken liegen bei Marion Terasa / Wollopus.

Selbst erstellte, also gehäkelte oder gestrickte Werke dürft Ihr gerne gewerblich verkaufen, verschenken oder Spenden.

Das heißt, ich erlaube nicht die Anleitung zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Denn es steckt viel Arbeit dadrin und solange mein Bäcker mir keine kostenlose Brötchen liefert oder der Strom für den PC umsonst aus der Steckdose kommt, muss ich auf ein Tauschobjekt bestehen. Das wären nur ein paar wenige Euros 😉

Aber, ich räume ausdrücklich ein, das ihr Eure hergestellten Dinge verkaufen dürft. Also ein Verwertungsrecht nach diese Anleitung Hergestelltes.

Also, häkelt, strickt, freut Euch an schönen Dingen die aus Anleitungen entstehen und zeigt Eure Werke!

Ich, und auch alle anderen mir bekannten Autorinnen, freuen sich immer über einen Feedback!

Viele Grüße

Wollopus

NooseKal vom 15. Januar bis 26. Februar 2022

Hallo Mädels,
Clacavi by Rice S. und ich haben uns überlegt einen NooseKal zu starten. Dazu besucht ihr uns Bitte auf Instagram.
oder
Es gibt auch etwas zu gewinnen 🙂
Ihr alle habt sicherlich Wollreste ohne Ende in eurem Vorrat. Holt sie raus, legt Strick- und Häkelnadel bereit, schnappt euch die Anleitung zum Noose Knotenloop …… und los geht‘s. Solltet ihr noch nicht im Besitz der Anleitung sein, bekommt ihr sie bei www.wollopus.de/shop
Wer aus irgendwelchen Gründen keine Wollreste besitzt, dem kann ich die Handgefärbte Sockenwolle von @Jasmin Leuchs empfehlen.
Wir starten am Samstag den 15. Januar und der KAL endet am 26. Februar 2022
Zeigt uns eure Wollauswahl und die Entstehung des Loops und markiert eure Beiträge mit #NooseKal
Die fertigen Loops markiert bitte zusätzlich mit #NooseKAL_finish. Das erleichtert uns den Überblick zu behalten, denn schliesslich warten ein paar schöne Gewinne auf euch, die wir euch zu einem späteren Zeitpunkt zeigen werden 😉
Also wer macht mit?
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme 💕🌈💕

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In diesem Beitrag geht es um Bobbel. Ja, auch ich habe mich anstecken lassen und zeige hier, was ich damit mache oder gemacht habe und gebe auch Empfehlungen ob ja oder lieber nicht. Doch eins nehme ich vorweg, bisher habe ich wirklich Glück gehabt und alle Bobbels sind toll. (Fest gewickelt, gute Knoten und keine Schlaufen. Bei keinem Bobbel)


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